29.08.2022

Parlamentarischen Initiative zur Neuauflage einer Kulturförderungsverordnung eingereicht

An der heutigen Parlamentssitzung haben FDP, SP, EVP, Mitte, GLP und Grüne/AL eine Parlamentarische Initiative zur Neuauflage einer Kulturförderungsverordnung für die Stadt Winterthur eingereicht. Der darin geforderte Text basiert auf der am 9.5.2022 durch das Stadtparlament abgelehnten Verordnung, weist aber Verbesserungen auf, die zu einer breiten Parlamentsmehrheit und einem raschen parlamentarischen Umsetzungsprozess führen dürften.

Die beteiligten Parteien sind davon überzeugt, dass der erzielte Kompromiss eine Verbesserung für die Winterthurer Kulturakteure und Kulturakteurinnen und damit letztlich für alle Bewohnenden der Kulturstadt Winterthur bringt.

Intensive Beratungen
Dem Kompromiss gingen intensive Beratungen der Initiantinnen und Initianten der Parlamentarischen Initiative und der beteiligten Parteien mit der Kulturlobby Winterthur voraus. Die Initianten und
Initiantinnen sind sich der vielfältigen Herausforderungen der Kulturakteure und Kulturakteurinnen, die Kulturlobby des politisch und finanziell machbaren Rahmens bewusst. Gemeinsam ist allen Beteiligten
der Wunsch nach einem attraktiven, breit genutzten und allen Bewohnenden zugänglichen Kulturangebot.

Konkrete Verbesserungen

Im Vergleich zur vom Parlament abgelehnten Version der Verordnung beinhaltet die Initiative folgende drei Veränderungen:

  1. Periodische Genehmigung des Kulturleitbilds (Art. 4, Absatz 3): Das Parlament wird das Kulturleitbild nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern genehmigt dieses periodisch. Das durch den Stadtraterarbeitete Leitbild erhält damit mehr Legitimation und Verbindlichkeit, gleichzeitig wird die politische Diskussion den Anliegen der Kultur mehr Aufmerksamkeit bringen.
  2. Reduktion der Kürzungsmöglichkeit (Art. 6, Absatz 3): Die maximale Kürzung bei Subventionsverträgen wird von 10% auf 5% reduziert. Damit erhöht sich die Planungssicherheit für die Subventionsempfangenden, mithin die Kulturakteure und -akteurinnen.
  3. Führung von Kulturbetrieben durch die Stadt Winterthur (Art. 8): Entgegen der vom Parlament abgelehnten Vorlage hält die Verordnung neu fest, dass die Stadt eigene Kulturbetriebe führt und dies nicht nur kann.

Kurzer Prozess
Die Initiative wurde am 29.8.2022 mit breiter Unterstützung eingereicht. Das Parlament wird diese an einer der nächsten Sitzungen an die zuständige Kommission überweisen. Nach der Kommissionsberatung und der Stellungnahme durch den Stadtrat überweist sie die Kommission zurück an das Stadtparlament, welche die Verordnung definitiv verabschiedet. Aufgrund der grossen Mehrheit, die hinter der Initiative steht und der Übereinkunft der beteiligten Parteien, dass an der Verordnung keine Veränderungen mehr vorgenommen werden, wird der ganze Prozess voraussichtlich in rund einem Jahr abgeschlossen sein.

Medienmitteilung von FDP, SP, EVP, GLP und Grüne/AL

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