18.05.2023
HAW: Kantonsrat Thomas Anwander

Nein zu einem städtischen Mindestlohn in Winterthur

Löhne werden von den Sozialpartnern verhandelt! Erfolgreiche Firmen schätzen ihre Mitarbeiter und bezahlen heute schon faire Löhne. Löhne werden seit Jahrzehnten erfolgreich von den Sozialpartnern ausgehandelt. Dank der Möglichkeit Gesamtarbeitsverträge allgemein verbindlich zu erklären, profitieren alle Arbeitnehmer davon. Die Stadt Winterthur muss sich nicht in die Lohnfindung einmischen.

Mindestlöhne lösen keine Armutsprobleme

Die meisten Ökonomen sind sich einig, Mindestlöhne sind ein völlig ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung von Armut. Eine gute Ausbildung, eine florierende Wirtschaft sowie ein gutes Sozialversicherungssystem sind eindeutig effizienter zur Armutsbekämpfung als staatliche vorgeschriebene Mindestlöhne und schon gar nicht auf Gemeindeebene.

Kein Ausbau der Bürokratie in Winterthur

Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge wird von den Sozialpartnern überwacht. Dieses System funktioniert und hat sich bewährt. Wenn die Stadt Winterthur nun einen kommunalen Mindestlohn einführt, müsste ein grosser und unnötiger Kontrollapparat aufgebaut werden, was bei der Stadt, aber auch bei den Unternehmen Kosten nach sich zieht. Diese Kosten bezahlen die Winterthurer Einwohner und Einwohnerinnen ohne einen Gegenwert zu bekommen.

Kein Rückfall ins Mittelalter und keine Winterthurer Sonderzüge

Im Mittelalter legten die einzelnen Städte in ihren Zunftverfassungen fest, wieviel ein Brot oder eine Kleidung kosten und wieviel ein Geselle verdienen durfte. Diese Regelungen waren ineffizient und führten zu einem Flickenteppich quer durch die Schweiz.

Mit Einführung des ZGB und des OR vor über 100 Jahren haben wir entschieden, dass das Arbeitsrecht auf Stufe Bund einheitlich geregelt wird. Es braucht nun im Jahr 2023 keine kommunale Sondergesetze zum Thema Arbeitsrecht und Mindestlöhne.

 

Thomas Anwander
Präsident Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur
Kantonsrat Die Mitte

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