03.09.2025 | Thomas Anwander
Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts werden oft Argumente vorgebracht, die bei genauerem Hinsehen nicht standhalten. Im Folgenden werden die häufigsten Gegenargumente entkräftet.
Mythos 1: Das Baugewerbe leidet unter fehlendem Unterhalt
Hauseigentümer investieren in ihre Immobilie, um sie bewohnbar zu halten, nicht primär aus steuerlichen Gründen. Niemand möchte in einem Haus mit undichtem Dach oder nicht funktionierender Heizung leben. Darüber hinaus lässt sich eine gut unterhaltene Liegenschaft besser verkaufen. Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt auch die komplexe Unterscheidung zwischen wertsteigernden und werterhaltenden Investitionen, was Entscheidungen für Private vereinfacht.
Mythos 2: Die Abschaffung führt zu Steuerausfällen
Bei tiefen Zinsen, wie heute, übersteigt der Eigenmietwert oft den Schuldenabzug und der Staat profitiert von der Besteuerung des Eigenmietwerts. Steigen die Zinsen jedoch über 3 % ist der Schuldenabzug höher als der Eigenmietwert und die Besteuerung des Eigenmietwerts bringt keine Steuererträge mehr. Neu können zudem die Kantone eine Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen erheben, diese Steuer ist stabiler als die Besteuerung des Eigenmietwerts. Kurzfristig wird es wegen der tiefen Zinsen Steuerausfälle geben, sobald die Zinsen wieder steigen, ist die Vorlage aber steuerneutral. Dieses Szenario ist nicht so unrealistisch 2022 und 2023 war der Zinssatz für eine 10 jährige Hypothek nur knapp unter 3%,
Mythos 3: Wohneigentum wird noch teurer
Die Möglichkeit, Schulden und Zinsen steuerlich abzuziehen, macht hohe Hypotheken attraktiv. Dies schafft einen Hebeleffekt, der viele zu überhöhten Preisen treibt. Fällt diese steuerliche Attraktivität weg, sinkt die Bereitschaft, zu viel zu bezahlen. Mittelfristig würde dies die Preise dämpfen und Wohneigentum erschwinglicher machen. Wichtig: junge Familien profitieren von der Abschaffung des Eigenmietwerts, weil sie in den ersten 10 Jahre trotzdem noch einen Schuldenabzug machen können.
Mythos 4: Regional- und Kantonalbanken werden gefährdet
Die hohe Verschuldung von Schweizer Haushalten ist weltweit beispiellos und wird durch den steuerlichen Schuldenabzug begünstigt. Diese hohe Verschuldung birgt Risiken für das gesamte Finanzsystem. Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde die Privathaushalte entlasten, ihre Eigenkapitalquote erhöhen und das System stabilisieren. Dies verringert das Risiko von Bankenzusammenbrüchen, wofür die Steuerzahler bei den Kantonalbanken die Haftung übernehmen müssten.
Thomas Anwander, Kantonsrat