16.01.2021

CVP, SVP und HEV fordern den Winterthurer Stadtrat in Sachen «Geschäftsmieten» zum raschen Handeln auf

Der Hauseigentümerverband Region Winterthur sowie die SVP und die CVP der Stadt Winterthur fordern den Winterthurer Stadtrat auf, sich beim Regierungsrat für eine rasche Beteiligung an den Geschäftsmieten einzusetzen. Die erzielte Wirkung, der überschaubare administrative Aufwand und die rasche Realisierung der Basler Lösung haben überzeugt. Dabei soll die Unterstützung auf die Eigenmiete für Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften erweitert werden, damit diese gegenüber Gewerbetreibenden in gemieteten Liegenschaften nicht benachteiligt werden.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage, welche der Bundesrat gestützt auf das Epidemien-Gesetz für die Zeit vom 16. März bis zum 19. Juni 2020 verfügt hatte, mussten verschiedene Betriebe, vor allem in den Bereichen Gastronomie und Detailhandel, für eine gewisse Zeit schliessen. Diese, aber auch Unternehmen, die ihre Tätigkeit in dieser schwierigen Situation aufrechterhalten konnten, sind von existenzgefährdenden Umsatzeinbussen getroffen, welche in den Folgemonaten oft nicht oder nur teilweise kompensiert werden konnten. Nun sind erneut massive Einschränkungen beschlossen worden.

Der Kanton Basel-Stadt hat bereits im Mai 2020 für die Zeit des Lockdowns im Frühjahr eine sogenannte Drittels-Lösung beschlossen. Damit kantonale Beiträge geleistet werden können, müssen sich Vermieterschaft und Mieterschaft auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel einigen. Von diesen reduzierten zwei Dritteln übernimmt der Kanton einen Drittel, sodass der Mietzins zu je einem Drittel von der Vermieterin, dem Mieter und dem Kanton finanziert wird. Bedingung ist, die Verpflichtung der Mietenden während dieser Zeit der kantonalen Beiträge keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig, im Falle einer Einigung für die öffentliche Hand aber verpflichtend. Damit Gewerbetreibende in selbstgenutzten Liegenschaften gegenüber Gewerbetreibenden in gemieteten Liegenschaften nicht benachteiligt werden, sollten auch diese Gewerbetreibenden bei der Eigenmiete um einen Drittel entlastet werden.

Weil Gewerbetreibende im ganzen Kanton Zürich von Betriebsschliessungen und Einschränkungen betroffen sind, macht eine Insellösung für die Stadt Winterthur keinen Sinn. Diese würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen im Kanton Zürich führen. Aus diesem Grund sollte der Regierungsrat eine kantonale Lösung für die Beteiligung bei den Geschäftsmieten erlassen. Zudem ist die finanzielle Situation der Stadt Winterthur – im Gegensatz zum Kanton – so besorgniserregend, dass eine weitere Belastung des Budgets nicht vertretbar ist. Die Stadt Winterthur hat für diese finanziellen Unterstützungen schlicht kein Geld. Es ist Zeit zu handeln!

André Zuraikat, Gemeindrat/Präsident CVP
Thomas Wolf, Fraktionspräsident SVP
Ralph Bauert, Geschäftsführer HEV
 

Benedikt Zäch 17.01.2021, 16:29

Es ist erfeulich, dass nun auch bürgerliche Parteien und der HEV bereits, die Idee aufzugreifen, die die SP Winterthur am 4. Januar vorgeschlagen hat. Wir sind allerdings der Meinung, dass es wichtig ist, die Idee auch loksal umzusetzen – genau, wie es übrigens in Zürich geschehen soll, in einer breiten Koalition von FDP, HEV, SP und AL. Es gibt keinen Grund, weshalb Winterthur hier abseits stehen solte. In einer schweren Krise wie dieser gilt es zu handeln, und zwar schnell und über Parteigrenzen hinweg. Die SP bietet Hand dazu.

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