22.01.2026 | Raphael Perroulaz, Architekt, Stadtparlamentarier FDP
Dichteres Bauen wird in Winterthur ein bisschen einfacher
Sind Sie beim Bau oder bei der Planung eines Wohnhauses selbst schon einmal dem sogenannten Mehrlängenzuschlag begegnet? In Winterthur greift dieser in der Bau- und Zonenordnung (BZO) heute ab einer Gebäudelänge von 14 m. Wird ein Gebäude länger geplant, erhöht sich der einzuhaltende Grenzabstand mit einem Zuschlag von einem Drittel der Gebäudemehrlänge.
Dies führt zu Einschränkungen: Mehr Grenzabstand reduziert die bebaubare Grundstücksfläche und kann die zulässige Ausnützung des Bauvolumens empfindlich einschränken. Gerade bei unregelmässigen Parzellen kann dies zu skurrilen, städtebaulich unbefriedigenden Gebäudeformen führen, die wenig mit ihrem Umfeld zu tun haben.
Für Planende sowie Behörden ist die heutige Regelung kompliziert in der Anwendung und aufwendig in der Prüfung. Vor allem aber kann sie eine sinnvolle und qualitätsvolle Verdichtung blockieren. Dabei benötigt Winterthur als attraktive und wachsende Stadt dringend zusätzlichen Wohnraum – und sollte sich dabei nicht selbst einschränken. Der Mehrlängenzuschlag ist damit ein Beispiel für einen veralteten und unzweckmässigen Gesetzesartikel.
Doch Winterthur benötigt als attraktive und wachsende Stadt dringend zusätzlichen Wohnraum – und sollte sich dabei nicht selbst einschränken. Aus ökologischen wie auch verkehrstechnischen Gründen ist es bekanntlich sinnvoll, das Wachstum dort zu konzentrieren, wo bereits Infrastruktur und eine Nutzungsdichte existiert – nämlich im Stadtgebiet.
Doch das ist bald passé. Vor fünf Jahren fand mein für die FDP-Fraktion eingereichter Vorstoss zur Aufhebung des Mehrlängenzuschlags im Stadtparlament und beim Stadtrat eine breite, überparteiliche Unterstützung. In der letzten Stadtparlamentssitzung wurde nun dessen Aufhebung als Teil der «Teilrevision Nutzungsplanung 2024» einstimmig beschlossen. Der Mehrlängenzuschlag wird damit bald Geschichte sein – und ein etwas einfacheres, dichteres und unbürokratischeres Bauen in Winterthur wird Realität. Ich bin überzeugt, dass die Aufhebung dieser Regelung langfristig zur Nachverdichtung der Stadt beitragen kann – wenn nicht heute, dann bestimmt im Winterthur der Zukunft.
Raphael Perroulaz, Architekt
Stadtparlamentarier FDP
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Kommentar schreiben29.01.2026 | Roland Weber
Hallo Raphael
kann man schon sagen, per wann diese Änderung wirksam wird?
PS: hoffentlich bald, für ein gutes Verdichtungsprojekt in W'thur.
Vielen Dank für dein Engagement.
Beste Grüsse, Roland
22.01.2026 | Raphael Perroulaz
Guten Abend Herr Grazioli
Ja, da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Die Mühlen unseres Systems mahlen langsam. Im Dezember 2020 habe ich das Postulat eingereicht und 2.5 Jahre und 2 Stadtparlamentsbeschlüsse später, war es politisch gesehen umsetzungsreif. Die zweite Hälfte benötigte die Stadt, es in ihr Paket zur BZO-Teilrevision zu integrieren…
Wir Architekten haben es nun wenigstens ein bisschen einfacher bei der Planung.
Freundliche Grüsse
Raphael Perroulaz
Architekt / Stadtparlamentarier
22.01.2026 | Roman Grazioli
Man beachte den Zeitrahmen! Das Postulat wurde vor 5 Jahren eingereicht! Ich meine da stimmt im System etwas nicht.
Abgesehen davon haben sich die Architekten schon vor 30 Jahren damit herumschlagen müssen!
Roman Grazioli
Architekt+Designer