CVP Winterthur stimmt Änderung des ZLG zu - Gemeinden müssen entlastet werden
Neu soll der Kanton Zürich 70% der Zusatzleistungen bezahlen. Bei den Gemeinden bleiben 30% der Kosten. Es ist richtig die Gemeinden zu entlasten, da sie diese Kosten nicht beeinflussen können.
Wenn die Rente nicht genügt, um den Grundbedarf abzudecken, werden die Renten von AHV und IV Beziehenden mit Zusatzleistungen (man spricht auch von Ergänzungsleistungen) aufgestockt. Der Anspruch auf diese Zusatzleistungen ist im übergeordneten Recht geregelt. Weder die Höhe der Leistungen noch die Limite des Bezuges kann von den Städten und Gemeinden verändert werden. Die Zürcher Gemeinden müssen aber aktuell 56% dieser Leistungen finanzieren. In Nachbarkantonen wie dem Thurgau oder dem Aargau werden die Zusatzleistungen zu 100% von Bund und Kanton getragen.
Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes, über welche wir am 27. September 2020 abstimmen erreichen wir einen neuen, faireren Verteilschlüssel der Zusatzleistungskosten zwischen Gemeinden und Kanton. Neu würde der Kanton Zürich 70% der Kosten übernehmen. In diesem Betrag ist die Kostenübernahme des Bundes bereits hineingerechnet, welche ca. 38% beträgt. Mit dem neuen Verteilschlüssel wird erreicht, dass stark belastete Stadt- und Landgemeinden wie Winterthur, Dietikon oder Wald entlastet werden. Für Winterthur beträgt diese Entlastung ca. 15 Mio. Franken. Diese Entlastung zu gewähren ist richtig, da die Gemeinden die Kosten nicht selbst beeinflussen können. Deshalb vertritt die CVP Winterthur mit Überzeugung die Ja-Parole zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes.
Andreas Geering, Gemeinderat CVP
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