19.02.2019

Aufsichtskommission weist Fr. 144 Mio.-Kredit zur Sanierung der städtischen Pensionskasse zurück und legt die Beitragsregelung fest

Die Aufsichtskommission (AK) hat nach intensiven Beratungen an elf Sitzungsterminen die Beratungen zur Vorlage des Stadtrates zur Sanierung der Pensionskasse (PK) an ihrer gestrigen Sitzung abgeschlossen. Sie beantragt dem Grossen Gemeinderat, die Vorlage insoweit zurückzuweisen, als ein Kredit von Fr. 144 Mio. für die Sanierung der PK gefordert wird.

Zuerst soll eine Integration der PK in eine andere Trägerschaft angestrebt werden. Ausserdem sollen mit einer Änderung der Verordnung über die Pensionskasse die Sparbeiträge der Stadt als Arbeitgeberin und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 1. Januar 2020 neu festgelegt werden.

1.         Die AK hat zu einem ersten Teil der Vorlage mit knapper Mehrheit beschlossen, den vom Stadtrat beantragten Kredit von Fr. 144 Mio. zur Sanierung der PK an den Stadtrat zurückzuweisen. Damit wird in erster Linie der Auftrag verbunden, eine Integration der PK in eine andere Trägerschaft anzustreben. Selbst wenn eine Eingliederung in die Beamtenversicherungskasse (BVK) momentan im Vordergrund steht, soll die Prüfung von Varianten der Integration in andere Pensionskassen nicht ausgeschlossen sein. Ausserdem ist mit der Unterbreitung einer neuen Vorlage abzuklären, wie bei einer solchen Integration eine angemessene Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Einkaufsbeitrag zu vollziehen ist. Weiter hat der Stadtrat darzulegen, wie Kompensationsmassnahmen zur Verhinderung zu starker Leistungskürzungen von versicherten Personen ausgestaltet werden können. Schliesslich wird der Stadtrat aufgefordert, sich beim Stiftungsrat der PK dafür einzusetzen, dass bis zur Unterbreitung eines neuen Kreditantrags die Sanierung der PK mit den bestehenden Instrumenten wie Sanierungsbeiträgen und Minderverzinsung fortgeführt wird. Zudem soll der Stadtrat sich beim Stiftungsrat für eine Senkung des Umwandlungssatzes auf den frühestmöglichen Zeitpunkt verwenden.

Eine Minderheit der AK war der Ansicht, es müsse der gesamte Fehlbetrag von Fr. 210 Mio. eingeschossen werden. Ausserdem vertrat eine Minderheit den Standpunkt, der Betrag sei in Form einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht zu gewähren.

2.         Die AK hat beim zweiten Teil der Vorlage mit einer Änderung der Verordnung über die Pensionskasse die Sparbeiträge ab 1. Januar 2020 neu festgelegt. Sie folgt dabei weitgehend dem Antrag des Stadtrates. Dieser sieht vor, dass die Spargutschriften (der Stadt als Arbeitgeberin und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen) ab 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Sparbeiträgen erfolgt über zwei Schritte (2020 und 2024) in differenzierter Form. Ab dem Jahr 2024 beteiligen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 40 %, die Stadt als Arbeitgeberin mit 60 % an den Spargutschriften; Mitarbeitende mit Jahrgang 1975 und älter sind im Sinn einer Besitzstandwahrung von einer Beitragserhöhung ab dem Jahr 2024 ausgenommen. Die AK sieht mehrheitlich eine Sonderregelung für nach dem 1. Januar 2020 neu eintretende Mitarbeitende mit Jahrgang 1975 und älter vor. Diese Personen profitieren nicht von der erwähnten Besitzstandswahrung im Jahr 2024. Die Einzelheiten sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

3.         Abwicklung der Kommissionsberatung
Nach der Neuwahl der AK im Mai 2018 hat sie sich ab Juli 2018 an insgesamt elf Sitzungsterminen intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Sie hat sich zunächst über die Situation der PK informieren lassen und dann in zwei Etappen einen Katalog mit rund 40 Fragen erarbeitet, dessen Beantwortung in der AK diskutiert wurde. Dabei hat die AK auch in Korrespondenzen zwischen der Aufsichtsbehörde und der PK sowie in verschiedene versicherungstechnische Gutachten Einsicht genommen. Ausserdem hat sie einen externen Experten ausgewählt, der gegenüber der AK eine Würdigung der beantragten Sanierungsmassnahmen vornahm. Im Weiteren hat sich die AK über die Auswirkungen einer Integration der PK in die BVK unterrichten lassen. Schliesslich hat sie die Anträge der Fraktionen diskutiert und bereinigt.

Felix Helg, Kommissionspräsident AK, Gemeinderat

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