Forum Winterthur

19.09.2025
Rieter beschliesst Kapitalerhöhung für Barmag-Übernahme

Winterthur - Die Anteilseignenden von Rieter haben an einer ausserordentlichen Generalversammlung eine ordentliche Kapitalerhöhung beschlossen. Der Textilmaschinenbauer wird die Mittel für die Übernahme des Geschäfts mit Textilmaschinen (Barmag) von Oerlikon verwenden.

(CONNECT) Die Aktionärinnen und Aktionäre der Rieter Holding AG haben an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 18. September sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, informiert die weltweit aktive Anbieterin von Textilmaschinen in einer Mitteilung. Konkret wurde eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung in zwei Tranchen sowie die Wiedereinführung eines Kapitalbands beschlossen. Über die Mittel aus der Kapitalerhöhung will Rieter die bereits beschlossene Übernahme des Barmag-Textilmaschinengeschäfts für Kunstfasern von Oerlikon zum Kaufpreis von 713 Millionen Franken finanzieren.

In der ersten Tranche der Kapitalerhöhung sollen 16'809'075 Namenaktien zu einem Nennwert von je 1 Rappen ausgegeben werden, informiert Rieter in einer weiteren Mitteilung. Für die zweite Tranche ist die Ausgabe von weiteren 14'576'270 Namenaktien zum selben Nennwert geplant. Bestehende Anteilseignende von Rieter haben das Recht auf den Erwerb von 25 neuen Aktien je gehaltener Namenaktie. Für Aktien der ersten Tranche gilt dabei ein Angebotspreis von 3,43 Franken pro neuer Aktie. Der Angebotspreis für neue Aktien aus der zweiten Tranche beträgt 5,31 Franken. Nicht über Bezugsrechte gezeichnete Anteile sollen neuen Investierenden angeboten werden.

Das wiedereingeführte Kapitalband bei Rieter bewegt sich zwischen 1'292'548,23 und 1'496'634,78 Franken. Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb dieser Grenzen durch die Ausgabe neuer Namenaktien zum Nennwert von 1 Rappen oder die Erhöhung des Nennwerts der bestehenden Anteile zu erhöhen, beziehungsweise durch die Vernichtung von Namenaktien oder die Herabsetzung des Nennwerts der bestehenden Anteile zu senken. ce/hs

Quelle: Winterthurer Wirtschaft (punkt4.info)

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