20.08.2025 | Redaktion Forum Winterthur
Keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen Winterthurer Budgetkürzung
Der Winterthurer Stadtrat hat mit seiner Aufsichtsbeschwerde gegen das Stadtparlament keinen Erfolg gehabt. Der Bezirksrat Winterthur entschied am 25. Juli 2025, keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen anzuordnen, obwohl er die vom Parlament beschlossene Budgetkürzung als potenziell problematisch einstuft.
Worum ging es bei der Beschwerde?
Im Dezember 2024 hatte das Stadtparlament das Budget für das Jahr 2025 verabschiedet und dabei eine Kürzung von sieben Millionen Franken vorgenommen. Der Stadtrat legte daraufhin eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat ein. Aus seiner Sicht verstösst eine solche pauschale Kürzung, welche die Entscheidung über die konkreten Sparmassnahmen der Verwaltung überlässt, gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Das Parlament sei vielmehr verpflichtet, genau festzulegen, in welchen Bereichen gespart werden soll.
Die Argumentation des Bezirksrats
Der Bezirksrat kann in seiner Begründung zwar die Bedenken des Stadtrats hinsichtlich der umstrittenen Kürzung nachvollziehen. Er stellt fest, dass das Vorgehen des Parlaments die Kompetenz zur Entscheidung über die Einsparungen an den Stadtrat delegiert, was tendenziell der im Gemeindegesetz verankerten Gewaltenteilung widerspricht.
Allerdings argumentiert der Bezirksrat, dass ein aufsichtsrechtliches Eingreifen nur bei einer klaren Rechtsverletzung angezeigt ist. Da es sich beim Budget nicht um einen rechtsverbindlichen Erlass oder eine Verfügung handelt, sondern um eine interne Leitlinie mit Schätzungen und flexiblen Umsetzungsspielräumen, kann im Voraus nicht von einer klaren Rechtsverletzung gesprochen werden. Pauschale Kürzungen seien zudem in der politischen Praxis üblich und es bestehe ein Bedarf für ein solches Instrument.
Reaktionen auf den Entscheid des Bezirksrat
Mit dem Entscheid des Bezirksrats bleibt die vom Stadtparlament beschlossene Kürzung von sieben Millionen Franken weiterhin gültig. Die Parlamentsleitung von Winterthur hat die Entscheidung des Bezirksrats mit Freude zur Kenntnis genommen und betont, dass keine Massnahmen gegen den Budgetbeschluss notwendig seien und das Budget mit 2025 mit den beschlossenen Kürzungen von 7 Mio. CHF verbindlich sei.
Der Stadtrat von Winterthur verzichtet auf einen Weiterzug des Beschlusses des Bezirksrats, da das Budget nur ein behördeninterner Leitfaden sei, der keine Rechtswirkung entfalte. Der Stadtrat ist weiterhin der Auffassung, dass pauschale Kürzungen unzulässig seien und deshalb nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Parteien FDP, SVP; GLP, Die Mitte und EVP sind erfreut über den Entscheid des Bezirksrats und erwarten vom Stadtrat, dass er das vom Stadtparlament beschlossene so wie jeden anderen Parlamentsentscheid umsetzt. Die Fraktionen sehen sich durch den Entscheid des Bezirksrats in ihrer Haltung bestätigt, dass das Parlament berechtigt ist, globale Sparaufträge im Rahmen der Festsetzung des Budgets an die Exekutive zu erteilen. Trotzdem besteht ein dringender Handlungsbedarf die heute bestehende Wirkungsorientierte Verwaltungsführung zu überarbeiten.
Redaktion Forum Winterthur
Ihre Meinungen
21.08.2025 | A.R.
Das Resultat verwundert nicht: Der Bezirksrat wird von einem svp-Mitglied präsidiert (Irrtum vorbehalten) da kann eine Beschwerde gegen eine Budgetkürzung, die vor allem von bürgerlichen Kreisen gewünscht wurde, kaum Chancen haben. Ich würde viel lieber wissen, was denn mit den eingesparten 7 Mil. an Geld gemacht wird? Und wer die Kürzung des Budgets genau und wie zu spüren bekommen wird. Meiner über 30jährigen Erfahrung in Winterthur nach, wird immer gespart. Und es sind/waren immer die Schwächsten der Gesellschaft die Leidtragenden.
21.08.2025 | A.R.
Das Resultat verwundert nicht: Der Bezirksrat wird von einem svp-Mitglied präsidiert (Irrtum vorbehalten) da kann eine Beschwerde gegen eine Budgetkürzung, die vor allem von bürgerlichen Kreisen gewünscht wurde, kaum Chancen haben. Ich würde viel lieber wissen, was denn mit den eingesparten 7 Mil. an Geld gemacht wird? Und wer die Kürzung des Budgets genau und wie zu spüren bekommen wird. Meiner über 30jährigen Erfahrung in Winterthur nach, wird immer gespart. Und es sind/waren immer die Schwächsten der Gesellschaft die Leidtragenden.
20.08.2025 | Redaktion Forum Winterthur
Original-Medienmitteilung der Fraktionen von
EVP, Die Mitte/EDU, FDP, GLP und SVP im Stadtparlament Winterthur
Im Budgetstreit gewinnt das Stadtparlament
Die Fraktionen von SVP, FDP, GLP, Mitte/EDU und EVP nehmen den Entscheid des Bezirksrats vom 25. Juli 2025 erfreut zur Kenntnis. Dieser hat die vom Stadtrat eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen die Budgetkürzung des Stadtparlaments abgewiesen und auf aufsichtsrechtliche Massnahmen verzichtet. Er bestätigt im Rahmen der Budgethoheit des Parlamentes das Recht zu Pauschalkürzungen.
Das Stadtparlament hatte im Dezember 2024 im Rahmen der Budgetberatungen für das Jahr 2025 beschlossen, die städtischen Ausgaben um 7 Millionen Franken zu reduzieren. Der Stadtrat hat beantragt, die Kürzung aufzuheben oder zumindest festzustellen, dass solche Kürzungen unzulässig sind. Beiden Anträgen ist der Bezirksrat nicht gefolgt. Der Bezirksrat hält in seinem Beschluss fest, dass keine klare Rechtsverletzung vorliegt, die ein Eingreifen rechtfertigen würde. Damit ist der Budgetbeschluss rechtskräftig. Der Stadtrat ist nun gefordert, das vom Stadtparlament beschlossene Budget umzusetzen, so wie jeden anderen Parlamentsbeschluss auch.
Die Fraktionen sehen sich durch den Entscheid des Bezirksrats in ihrer Haltung bestätigt, dass das Parlament das Recht hat, auch pauschale Kürzungen und Sparvorgaben zu beschliessen. Sie betonen aber auch, dass trotz des Entscheides die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) in Winterthur dringend überarbeitet werden muss.