12.01.2026 | Fürschi Zürich
Gerichtsentscheid zeigt: Der Basler Wohnschutz schadet dem Wohnungsbau – Ein teures Lehrstück
Ein aktuelles Urteil des Appellationsgerichts bringt Klarheit in die lückenhaften Regeln des Basler Wohnschutzgesetzes. Der Fall an der Rainallee in Riehen belegt: Wenn ideologische Forderungen den Wohnungsbau blockieren, verlieren am Ende alle – vor allem der Wirtschaftsstandort. Ein privater Investor hat nun entnervt aufgegeben.
Eigentlich war das Ziel an der Rainallee in Riehen vernünftig: Zwei alte Mehrfamilienhäuser aus dem Jahr 1957 mit 16 Wohnungen sollten durch moderne Neubauten ersetzt werden. Geplant waren 17 Wohnungen und drei Reiheneinfamilienhäuser. Das Ergebnis wäre rund 40 % mehr Wohnfläche und eine dringend benötigte Verdichtung gewesen. Doch das Projekt wurde zum Schauplatz eines jahrelangen Rechtsstreits, der die Schwächen des Basler Wohnschutzgesetzes schmerzhaft offenlegt.
Ideologie statt Pragmatismus
Der Mieterverband (MV) versuchte mit allen Mitteln, den Abbruch zu verhindern. Seine Strategie: Er verknüpfte den Schutz günstiger Wohnungen mit ökologischen Argumenten. Wer abreisse, so die Behauptung, schade dem Klima. Damit beanspruchte der Verband die alleinige Deutungshoheit darüber, wie das Verhältnis von Wohnbau und Umweltschutz auszusehen hat – eine Auslegung, die im eigentlichen Gesetzestext so gar nicht verankert ist.
Das Gericht setzt Prioritäten: Wohnraum vor Blockade
Das Appellationsgericht hat dieser Taktik nun eine klare Absage erteilt. In seinem wegweisenden Urteil hielt das Gericht fest:
- Wohnraum hat Vorrang: In Zeiten von Wohnungsnot wiegt das öffentliche Interesse an zusätzlichem Wohnraum schwerer als der Erhalt veralteter Strukturen oder spezifische ökologische Bedenken.
- Keine Vorfahrt für subjektive Ansichten: Das Gericht stellte klar, dass die persönlichen Ansichten der Initianten des Wohnschutzes nicht massgebend für die Auslegung des Gesetzes sind.
Damit ist die rechtliche Blockade zwar gelöst, doch der Schaden für den Standort ist bereits angerichtet.
Die bittere Konsequenz: Der Investor zieht sich zurück
Das wohl deprimierendste Detail dieses Falls: Obwohl der Eigentümer nun Recht bekommen hat, hat er die Lust am Bauen verloren. Entnervt von den jahrelangen juristischen Kämpfen mit dem Mieterverband hat der Investor die Liegenschaften an der Rainallee inzwischen verkauft.
Das Projekt wurde von einer sozialen Wohnbaugesellschaft übernommen. Die Ironie dabei: Auch die neue Eigentümerin wird die Häuser abreissen und neu bauen müssen. Der Widerstand des Mieterverbandes hat also lediglich Zeit und Ressourcen vernichtet, ohne ein einziges Problem auf dem Wohnungsmarkt zu lösen.
Fazit
Dieser Fall ist ein Warnsignal. Wenn gut gemeinte Regulierungen wie der Wohnschutz dazu führen, dass private Investoren entnervt das Handtuch werfen, verschärft dies die Wohnungsnot, statt sie zu lindern. Für eine dynamische Entwicklung unserer Region braucht es Planungssicherheit und pragmatische Lösungen statt ideologischer Grabenkämpfe. Der Fall Rainallee zeigt eindrücklich: Übermässige Regulierung ist ein Investitionskiller.
Sagen Sie uns Ihre Meinung
Kommentar schreiben