04.07.2022

Tempo 30: Ein gutes Ansinnen – aber nicht auf den Hauptverkehrsachsen

Auf vielen Strassen in der Stadt Winterthur soll ab Herbst 2022 Tempo 30 eingeführt werden. Auch auf den Hauptverkehrsachsen rund um die Altstadt ist die Temporeduktion vorgesehen. Der KMU-Verband Winterthur und Umgebung unterstützt Tempo-30 in Quartieren, nicht jedoch auf den Hauptverkehrsachsen.

Das erklärte Ziel der geplanten Tempo-30-Zonen ist einerseits eine Aufwertung der Wohnquartiere und andererseits die Schaffung von mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Dem ersten Ansinnen pflichtet der KMU-Verband Winterthur vorbehaltlos bei: In Quartieren sollen Motorfahrzeuge – aber auch Elektrovelos – in angepasster Geschwindigkeit verkehren. Allerdings wird durch flankierende Massnahmen wie versetzte Parkfelder, Blumentröge und veränderte Rechtsvortritte die Übersichtlichkeit eingeschränkt. Dadurch geht die durch langsameres Fahren vermeintlich gewonnene Sicherheit wieder verloren. Ausweich-, Brems- und Beschleunigungsmanöver stören den Verkehrsfluss und führen zu mehr Hektik im Verkehr – von einer Beruhigung kann keine Rede sein. Dass andauerndes Bremsen und Beschleunigen mehr Lärm- und Schadstoffemissionen zur Folge haben, liegt ebenfalls auf der Hand. Für Velofahrende sind bauliche Hindernisse oder geparkte Autos auf den Strassen gar ein Sicherheitsrisiko. Die unnötige Verunstaltung der Tempo-30-Zonen ist teuer und kontraproduktiv – und sie gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Die Einführung von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen rund um die Winterthurer Altstadt ist aus Sicht des KMU-Verbands in vielerlei Hinsicht ein Eigentor für die Stadt. Das Ziel einer Stadtregierung müsste sein, für einen reibungslosen Verkehrsfluss ins und aus dem Zentrum zu sorgen, um die Fahrzeit des Individualverkehrs nicht künstlich zu verlängern.

Die Verkehrsinfrastruktur hinkt dem starken Bevölkerungswachstum in der Stadt Winterthur hinterher. So muss man beispielsweise von Seen durch die ganze Stadt fahren, um auf die Autobahn zu gelangen. Sprich: Transitverkehr wird auf die Strassen um die Altstadt gezwungen, obwohl er dort weder hingehört noch hinmöchte.

Ein gut erreichbares Zentrum ist für eine Stadt ein wichtiger Standortfaktor. In Winterthur drängt sich der Verdacht auf, dass durch Kapazitätseinschränkungen und Gängelung der motorisierte Verkehr auf ein paar wenige Hauptachsen gedrängt werden soll, um ihn so komplett zum Erliegen zu bringen. Ein solches Konzept erinnert an eine Umerziehungsmassnahme ohne Wirkung: Man nimmt die Herausforderung täglich auf sich, weil es an Alternativen mangelt – die geplanten Tempo-30-Strecken sind lediglich ein weiteres Ärgernis und zwingt Automobilistinnen und Automobilisten zu sinnlosen Umwegen.

Gewerbebetriebe sind darauf angewiesen, zügig zu ihren Kunden zu kommen. Das Auto hat gerade im Gewerbeverkehr Vorteile, welche kein anderes Verkehrsmittel bieten kann. In einem effizienten und gut durchdachten Gesamtverkehrssystem muss zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln je nach Bedarf gewechselt werden können. Jedes hat seine spezifischen Vor- und Nachteile. Gleichbehandlung und Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche brächte mehr Ruhe in die Innenstadt als eine Problemverlagerung durch grossflächige Temporeduktion. Der KMU-Verband ist deshalb entschieden gegen Tempo 30 auf Hauptachsen. Im Gesamtverkehrskonzept sind Lösungen vorgesehen, die den Transitverkehr so direkt wie möglich auf die Autobahn bringen und das Zentrum entlasten würden. Leider hat es die Politik bisher versäumt, wirklich wirksame Lösungen anzugehen. Der KMU-Verband plädiert dafür, nachhaltige Massnahmen zu ermöglichen, statt Entwicklung zu unterdrücken.

Christian Maier, Vorstand KMU-Verband Winterthur und Umgebung

Sara Glaus 05.07.2022, 17:59

Danke für dieses Schreiben. Die Mobilität der Blaulichtorganisationen wird durch grossflächige 30er Zonen massiv eingeschränkt. In einer Grossstadt kann dies verheerende Folgen haben. Auch für die Fahrer/innen von Einsatzfahrzeugen. Sie stehen zwischen dem Entscheid, Leben zu retten oder einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sein. D.h. Wenn der Krankenwagen/das Polizeifahrzeug mit 60 km/h die Hauptverkehrsachse befährt, auf welcher neuerding 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten, ist das Strafmass bereits sehr hoch für den Lenker/die Lenkerin. Dies einfach als Gedanke für die Befürwortenden.

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