28.04.2020

Richtige und wichtige Corona-Nothilfe für Kitas – auch Eltern sollen sich beteiligen

Kindertagesstätten und Tagesfamilien wurden von der Corona-Krise besonders getroffen. Deshalb ist es nur richtig, dass sich die öffentliche Hand nun zu 80 Prozent an ihren Einnahmeausfällen beteiligen soll. Aber auch die Eltern stehen in der Pflicht. Sie sollen zum Fortbestehen ihrer Kita beitragen und sich an den übrigen 20 Prozent beteiligen. Am 11. Mai sollen die Kitas wieder den regulären Betrieb aufnehmen und alle Kinder betreuen.

Kindertagesstätten und Tagesfamilien leisten einen wichtigen Beitrag an unsere Gesellschaft. Für Eltern und Arbeitgeber, weil ein gutes System der ausserfamiliären Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Und für die Kinder, da sie dank Frühförderung besser in ihre Schulzeit starten. Die Corona-Krise fordert unsere Kitas besonders. Sie sollten den Betrieb aufrecht erhalten für die Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen und gleichzeitig alle anderen Kinder nicht mehr betreuen. Das führte in den letzten sechs Wochen zu grossen Problemen, zumal Kitas kaum über finanzielle Reserven verfügen. Es ist deshalb nur richtig, dass mit der vergangene Woche präsentierten Notverordnung des Regierungsrats (welche noch dem Kantonsrat vorgelegt wird) nun die öffentliche Hand Unterstützung leisten soll. Kanton und Gemeinden sollen sich zu je 40 Prozent an den Einnahmeausfällen der Kitas beteiligen. Wir fordern die Stadt Winterthur auf, ebenfalls die Hälfte beizusteuern.

Privates Engagement ist in diesen Wochen besonders notwendig
Die verbleibenden 20 Prozent sollen durch die privaten Trägerschaften übernommen werden. Nach Ansicht der FDP Frauen dürfen die Kitas aber auch mit Forderungen an die Eltern gelangen, zumal diese aufgrund der Betreuungsvereinbarungen in der Pflicht stehen und das allergrösste Interesse am Fortbestand ihrer Kita haben. Die Eltern sollen diesen Teil beisteuern, solange sie dadurch nicht in eine Notsituation geraten. Eltern haben in den letzten Wochen einen Spagat gemacht zwischen den Ansprüchen ihrer Arbeitgeber und ihrer Kinder, und sie haben alternative Betreuungsangebote im kleineren Rahmen organisiert. Wir finden es vor diesem Hintergrund richtig, dass sie nicht beanspruchte Betreuungstage nicht vollumfänglich begleichen müssen. Auch Eltern, welche die Kita-Plätze seit Mitte März gekündigt haben, sollen sich den Kosten beteiligen, wenn sie vor den Sommerferien ihre Kita-Plätze wieder neu anfragen und belegen möchten.

Konzept zur Aufnahme des regulären Betriebs am 11. Mai
Damit für die Eltern eine langsame, aber geregelte Rückkehr ins Arbeitsleben möglich ist, sollen die Kitas zeitgleich mit dem Schulen den regulären Betrieb wieder aufnehmen. Ab dem 11. Mai sollen sie wieder alle Kinder betreuen. Die Stadt soll mit den Kita-Leitungen gemeinsam ein Konzept erarbeiten, um den sicheren Betrieb unter Einhaltung der BAG-Vorschriften zu gewährleisten.

FDP Frauen, Carola Etter-Gick

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