05.02.2021

Ohne wesentliche Verbesserungen muss die SVP die neue Gemeindeordnung ablehnen!

Die SVP-Fraktion des Grossen Gemeinderates lehnt den vorliegenden Kommissionantrag für die Gemeindeordnung, so wie er sich momentan präsentiert, ab. Für eine Zustimmung der SVP braucht es zwingend wesentliche Verbesserungen, welche wir in der Debatte im Gemeinderat einbringen werden.

Positiv für die SVP ist, dass im vorliegenden Antrag auf eine politisch oder religiös gefärbte Präambel verzichtet wurde. Die Gemeindeordnung stellt die Verfassung unserer Stadt dar und soll alle Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigen, ohne ihnen eine politische oder religiöse Haltung via Präambel aufzuzwingen. Besonders wichtig ist für die SVP, dass die «Schuldenbremse» als entscheidendes Finanzinstrument weiterhin in der Gemeindeordnung enthalten ist, auch wenn diese im aktuellen Vorschlag gefährlicherweise aufgeweicht wurde.

Die SVP-Fraktion übt grosse Kritik an den grundlegenden Änderungen und Vorschlägen in der neuen Gemeindeordnung. Sehr bedenklich und demokratiepolitisch fragwürdig sind die Kompetenzerhöhungen des Stadtrates und die zunehmende Zentralisierung. Damit wird das Stimmvolk weiter beschnitten und die Macht der Verwaltung ausgebaut.

Weiter sind folgende Punkte an der neuen Gemeindeordnung aus Sicht der SVP schlecht und wir werden uns im Grossen Gemeinderat für die notwendigen Änderungen einsetzen:

  • Die Auflösung der bewährten Kreisschulpflegen ist schädlich und kontraproduktiv. Die Nähe und Verankerung der Schule in der Bevölkerung ist entscheidend, zudem dürfen dem schlecht geführten Schuldepartement keinesfalls mehr Kompetenzen zugesprochen werden. Die Schule wird mit dem vorliegenden Antrag nur noch verwaltet und von der Bevölkerung entfremdet, die Volksschule verkommt zur Staatsschule. Die vorgesehenen, sehr kleinen Pensen der teilamtlichen Mitglieder der neuen zentralen Schulpflege sind schlicht eine Alibiübung und ein Deckmäntelchen, welche kaum den Zweck erfüllen können, dass die Schule ihre Qualität und Leistung auch durch unabhängige Aussenansichten halten und steigern kann.
  • Die Abschaffung der Volkswahl der Stadtammänner ist falsch. Gerade die Volkswahl garantiert ein Maximum an Unabhängigkeit des Zwangsvollstreckungsrechtes und des Gerichtsvollzuges gegenüber der Verwaltung. Die Stadtammann- und Betreibungsämter nehmen nicht Verwaltungsfunktionen wahr, sondern sind als Organ der Rechtspflege ein Teil der kantonalen Justizorganisation und das Bezirks- bzw. Obergericht ist Aufsichtsorgan. Die Volkswahl dient dem Wohle der Rechtspflege und damit dem Wohl des Volkes.
  • Die SVP ist auch klar gegen den vorgesehenen Ausländervorstoss. Dieser ist reine Symbolpolitik und torpediert jegliche Integrationsbemühungen. Wer in unserem Land mitbestimmen und partizipieren will, dem steht der Weg der Einbürgerung mit allen Rechten und Pflichten eines Bürgers dieses Landes offen.

Die SVP-Fraktion wird nun den vorliegenden Kommissionsantrag eingehend prüfen und entsprechende Änderungen in der Ratsdebatte einbringen.

Thomas Wolf, Fraktionspräsident SVP

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