08.03.2021

Nein zu übertriebenen Steuern beim Mehrwertausgleich

Der Winterthurer Stadtrat beantragt in einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen auf dem gesetzlich zulässigen Maximum von 40 Prozent festzulegen, und zwar bereits für Liegenschaften ab 1'200 m2. Gegen diesen überrissenen neuen Steuersatz setzt sich die FDP zur Wehr.

Die FDP-Fraktion wird den Antrag stellen, den Mehrwertausgleich analog dem Kanton bei 20 Prozent festzulegen und dies erst für Liegenschaften ab 2'000 m2. Damit sind weniger Liegenschaftenbesitzende von der neuen Steuer betroffen und die Steuer fällt zudem deutlicher tiefer aus als vom Stadtrat geplant. Die Politik in diesem Lande ist sich heute weitgehend einig, dass wir unser Siedlungsgebiet möglichst nicht erweitern und zusätzliche Nutzung vor allem durch Verdichtung erreichen wollen. Die Verdichtung soll zudem vor allem in den Städten stattfinden. Eine zu hohe Steuer wirkt der Verdichtung entgegen; sie soll so gering wie möglich sein und Interessenausgleich schaffen zwischen Mehrwertabschöpfung und Förderung der Verdichtung, auch mit Blick auf die Mieten.

Der Bund hat im Raumplanungsgesetz die Kantone dazu verpflichtet, den Mehrwert, welcher durch planungsbedingte Vorteile (d.h. Ein-, Auf- oder Umzonungen von Grundstücken) entsteht, durch eine Steuer zu belasten. Der Zürcher Kantonsrat hat im Oktober 2019 das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) verabschiedet. Bei Einzonungen wird eine kantonale Steuer von 20 Prozent auf dem entstandenen Mehrwert belastet. Bei Um- und Aufzonungen überlässt es der Kanton den Gemeinden, den Mehrwertausgleich zu erheben. Dieser darf maximal 40 Prozent betragen, wobei ein Freibetrag von Fr. 100’000 zu gewähren ist. Zudem können Liegenschaften ab einer Grösse von 1'200 oder ab 2’000m2 Fläche belastet werden; beträgt der Mehrwert mehr als Fr. 250'000 wird die Steuer dennoch fällig.

Der Winterthurer Stadtrat will den Planungsmehrwertes maximal abschöpfen. So sollen Grundstücke bereits ab 1'200 m2 mit dem höchstzulässigen Satz von 40 Prozent belastet werden. Damit schröpft er die Wohn- und Grundeigentümer und verlangt einmal mehr sehr hohe Steuern. Was er mit den Geldern in dem zu äufnenden kommunalen Fonds machen will, weiss er dagegen noch nicht. Das nötige Fondsreglement und damit die Aussagen zur Verwendung der Gelder bleibt der Stadtrat bisher schuldig.

Mehr als 20% wäre überrissen und schädlich
Liegenschaften, welche auf- oder umgezont werden, sind bereits erschlossen. Der zusätzliche Infrastrukturaufwand für die Stadt ist damit bescheiden und begründet keine neue Steuer von 40 Prozent auf den Planungsgewinn, zumal z.B. für erhöhte Anschlussleistungen ohnehin Gebühren anfallen. Die Steuer wird fällig, wenn eine Handänderung stattfindet oder wenn gebaut wird. Bei Bauprojekten erhöht die Steuer die Investitionskosten und wird so zur Treiberin für höhere Mieten.

Einige Zürcher Gemeinden haben mittlerweile mit der Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes auf kommunaler Ebene begonnen. Seit kurzem ist im Geo-Informationssystem des Kantons Zürich eine Karte mit dem Stand der Umsetzung des MAG in den Gemeinden abrufbar (maps.zh.ch). Bisher sind 29 Gemeinden auf der Liste eingetragen. Zwei davon verzichten ganz auf eine Erhebung des Mehrwertausgleichs, 14 verzichten auf die Anwendung des Maximalsatzes.

Romana Heuberger, Gemeinderätin FDP, Mitglied BBK

 

Antrag Stadtrat

Thomas Peter 08.03.2021, 17:41

Arbeitsplätze , welche sich der Stadtrat auf die Fahne geschrieben hat, werden nicht mit dem max. Steuersatz generiert!

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