08.03.2022

Kommunaler Mindestlohn: Grundsätzlich falscher Weg

Der Winterthurer Stadtrat hat heute einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative ‘Ein Lohn zum Leben’ präsentiert und empfiehlt gleichzeitig die Initiative zur Ablehnung. Im Gegenvorschlag wird ein Mindestlohn auf Stadtgebiet von CHF 21.60 (statt CHF 23) vorgeschlagen. Die HAW lehnt die Initiative für einen kommunalen Mindestlohn entschieden, aber auch den Gegenvorschlag aus grundsätzlichen Gründen ab. Unabhängig davon bedankt sich die HAW bei der Stadt für den geführten offenen Dialog und das Gehör für relevante Fragestellungen der Arbeitgeber, welche im Gegenvorschlag eingeflossen sind.

Lohnmissbräuche müssen verhindert werden. In der Schweiz hat sich die Sozialpartnerpartnerschaft bewährt. Daraus resultieren Gesamtarbeitsverträge, welche der Bundesrat für allgemeinverbindlich - also auch für Betriebe, die nicht einem Verband der Sozialpartner angeschlossen sind - erklären kann. Gewisse Branchen unterhalten Gesamtarbeitsverträge, die nicht allgemeinverbindlich sind. Diese wären im Gegenvorschlag nicht ausgenommen.

Die HAW sieht keinen Grund, die bewährte Zusammenarbeit der Sozialpartner durch städtische Einzelgänge und Vorschriften in Frage zu stellen und bezweifelt, dass Kommunen die Kompetenz dazu haben. Die HAW lehnt die Volksinitiative für einen kommunalen Mindestlohn sowie den Gegenvorschlag deshalb aus grundsätzlichen Gründen ab und behält sich vor, dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Es ist auch festzuhalten, dass kleinräumige kommunale Vorschriften zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die kaum kontrollierbar sind und v.a. Kosten generieren. 

Die HAW dankt der Stadt für den transparenten Dialog mit den Sozialpartnern. Damit weiter steigende Sozialausgaben gerade auch in Winterthur vermieden werden können, ist es für die HAW wichtig, dass alle Marktteilnehmer die Gesamtarbeitsverträge einhalten und angemessene Löhne bezahlen.

Dr. Ralph Peterli, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur

 

Urs Fries 10.03.2022, 18:50

Alle relevanten Branchen haben einen GAV. Diese GAV's werden durch die jeweiligen Verbände streng kontrolliert und Abweichungen auch geahndet. Die Erfahrung mit den bereits bestehenden Lohnkontrollen, insbesondere auch auf Baustellen, hat gezeigt, dass eine Kontrolle sehr aufwendig ist und nur dort funktioniert, wo während längerer Zeit Akteure tätig sind.
Ein amtlich verordneter Mindestlohn kann gar nicht flächendeckend kontrolliert werden. Das ist reine Illusion. Er ist vielmehr eine Einladung an Unternehmen und Akteure aus dem nahen und fernen Ausland, hier tätig zu werden. Eine Gipserarbeit, ein Küchenumbau, eine Terrassensanierung ist in wenigen Tagen erledigt und die Leute sind weg, bevor man sie entdeckt hat, der Auftrag aber für das einheimische Gewerbe defintiv verloren.

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