10.10.2018

Selbstbestimmungsinitiative schadet der Schweiz - HAW sagt NEIN zur Vorlage

Die Selbstbestimmungsinitiative beschädigt den Ruf der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin und schadet den Interessen des Landes. Sie gefährdet rund 600 wirtschaftsrelevante Abkommen und somit die Stabilität, Verlässlichkeit sowie Rechtssicherheit und schafft konstante Unsicherheit in unserem Land. Sie bedroht nicht nur die Bilateralen Verträge sondern erschwert auch den Abschluss von Freihandelsabkommen.

Die Schweiz stimmt am 25.11.2018 über die Selbstbestimmungsinitiative ab. Diese verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat – unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Ziel ist es v.a. zu erreichen, dass angenommene Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie Völkerrecht verletzen. Ist eine angenommene Initiative in gewissen Punkten mit einem internationalen Vertrag nicht vereinbar, dürfte die Schweiz diesen nicht mehr anwenden – ausser er unterstand dem Referendum. Sie müsste den Vertrag neu verhandeln und nötigenfalls kündigen.

Direkt gefährdet sind rund 600 Abkommen mit wirtschaftsrelevantem Inhalt. Darunter sind über 400 Wirtschaftsabkommen, die in der Vergangenheit nicht dem Referendum unterstanden. Gemäss den Forderungen der Initiative dürften Schweizer Gerichte solche Abkommen nicht länger beachten. Der auch im Verkehr unter Privaten bewährte Grundsatz, dass abgeschlossene Verträge eingehalten werden müssen, würde damit bewusst ignoriert. Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vertragspartnerin würde massiv leiden. Die Initiative gefährdet Stabilität, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit und schafft konstante Unsicherheit.

Die Selbstbestimmungsinitiative gefährdet nicht nur die Bilateralen Verträge, sondern erschwert auch den Abschluss von Freihandelsabkommen mit anderen Staaten. Dieser doppelte Nachteil wird mit keinem Vorteil aufgewogen. Die Schweiz geht bereits heute keine internationalen Verpflichtungen ein, die im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern besteht in der Schweiz aber die Möglichkeit, die Bundesverfassung jederzeit per Volksentscheid zu ändern. Diese Mitsprachemöglichkeit muss verteidigt werden.

Thomas Anwander, Präsident HAW Winterthur

 

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