02.10.2020

Happige Steuererhöhung als logische Konsequenz links-grüner Politik – das Ende der Fahnenstange nicht in Sicht

Wer etwas näher an der Politik ist, dürfte kaum über die happige Steuererhöhung erstaunt sein, die nun beantragt wird. Ein mehrheitlich links-grüner Stadtrat, der als eine der ersten Massnahmen substantielle Teile des Sparprogramms Effort14+ rückgängig macht, seit Jahren schlechte Finanzprognosen publiziert und die Staatsquote trotzdem überproportional steigen lässt sowie auch keinen nach Aussen erkennbaren Plan zur Kostendämmung entwickelt, musste früher oder später mit einer Steuererhöhung kommen. Für die FDP Fraktion ist das ein desaströses Signal.

Das Besorgniserregendste daran ist, dass mit derselben Haltung das Ende der Fahnenstange selbst bei einem Steuerfuss von 129% noch lange nicht erreicht sein wird. Denn auch mit einem Steuerfuss von 129% ist bei Beibehaltung des aktuellen Ausgabenwachstums noch keine Klimamassnahme, kein zweites Schwimmbad, keine Massnahme zur Erhöhung der Verkehrskapazität finanziert und auch ein Schuldenabbau findet nicht statt.

Die stadträtlichen Erklärungen greifen zu kurz: Das Bevölkerungswachstum der Stadt beträgt rund 1% pro Jahr; die Personalkosten und die Anzahl Stellen in der Verwaltung steigen aber relativ konstant jährlich um 2.5-3%. Bezüglich Steuerbelastung ist Winterthur nicht primär in Konkurrenz mit Bern und Neuchâtel, sondern mit Seuzach, Brütten, Wiesendangen bei natürlichen Personen und dem Glatttal, Uster, Zürich, Zug und Frauenfeld bei juristischen Personen. Weiter mögen zwar rund 80% der Ausgaben Dienstleistungen betreffen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Damit ist aber primär das «Ob», aber nicht das «Wie» der Leistungserbringung definiert. Es besteht somit auch in den sog. «gebundenen» Ausgaben ein Handlungsspielraum, wie der Stadtrat richtigerweise auch in der Weisung selber ausführt. Die Aussage, dass der Stadtrat diesen Handlungsspielraum nutzen will, wäre wesentlich glaubwürdiger, wenn man hierzu heute bereits konkrete Pläne aufzeigen könnte. Die Sorgenkinder sind nämlich schon seit Jahren bekannt – Zeit genug, um konkrete Massnahmen aufzugleisen oder zumindest einen überzeugenden Plan zu präsentieren.

Aufgrund einer ersten Lektüre der Budgetweisung, stellen sich weiter einige Detailfragen, welche im Verlaufe der nächsten Wochen sicherlich noch diskutiert werden müssen:

  • Weshalb werden die Einnahmen aus den Grundstückgewinnsteuern derart massiv höher budgetiert als in den Vorjahren?
  •  Weshalb sind die Prognosen für die Jahre 2022 und 2023 trotz Corona wesentlich besser als noch im Budget 2020?
  •  Ist es angebracht, zur Beschönigung des Ergebnisses kurzerhand CHF 8 Mio. aus der Parkhausreserve zu entnehmen und auch die Ablieferungen des gebührenfinanzierten Stadtwerks an die Stadt zukünftig erhöhen zu wollen?
  •  Ist es nicht zu optimistisch, den erhöhten kantonalen Anteil an den Zusatzleistungen bereits ab dem Jahr 2021 sowie einen noch in weiter Ferne schwebenden zusätzlichen Soziallastenausgleich bereits ab dem 2024 zu budgetieren?

Für die FDP Fraktion ist eine derart massive Steuererhöhung ohne erkennbaren Plan auf der Ausgabenseite ein desaströses Signal an die ohnehin schon angeschlagene Winterthurer Wirtschaft und dürfte mit dieser Signalwirkung längerfristig finanziell mehr Schaden anrichten als nützen.

Urs Hofer, Mitglied der Aufsichtskommission und Fraktionspräsident FDP

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