27.04.2021

FDP sagt ja zur Totalrevision der Gemeindeordnung

Die Parteiversammlung der FDP-Winterthur wurde aufgrund der aktuellen Corona-Situation erneut als Online-Meeting abgehalten. Die Mitglieder fassten dabei grossmehrheitlich die JA-Parole zur Totalrevision der Gemeindeordnung, welche am 26.09.2021 zur Abstimmung kommt. Weiter sagt die FDP JA zum Einführungsgesetz Geldspielgesetz und NEIN zu den kantonalen Volksinitiativen (Mitte und EDU).

JA zur Totalrevision der Gemeindeordnung

Nennenswerte Änderungen ergeben sich im Rahmen der Totalrevision der Gemeindeordnung (GO) etwa in folgenden Bereichen: Der Grosse Gemeinderat heisst künftig Stadtparlament, der Jugendvorstoss sowie der Vorstoss für Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen eine politische Mitwirkung, und die Finanzbestimmungen wurden umfassend überarbeitet; die Ausgabekompetenzen der Stimmbevölkerung und des Parlaments werden angehoben, dem Stadtrat und der Schulpflege wird eine Ausgabenkompetenz eingeräumt. Die FDP legte insbesondere grossen Wert auf den Verbleib des Mittelfristigen Ausgleichs (Schuldenbremse) in der GO. Die Schulbehörden werden grundlegend neu organisiert. Die Kreisschulpräsidien werden durch Leitungen Bildung ersetzt und erfahren so eine Professionalisierung. Die Kreisschulbehörden werden aufgelöst. Dies auch, weil durch das revidierte Volksschulgesetz viele der heutigen Aufgaben der Schulpflegerinnen und Schulpfleger in Zukunft wegfallen. Die Schulpflege wird in Zukunft aus sieben Mitgliedern bestehen. Wir begrüssen die Neuorganisation mit einer direkten Führungslinie, von der auch ein Effizienzgewinn zu erwarten ist. Für weitere schulrelevante Bereiche, die beim Departement Schule und Sport (DSS) verbleiben, hätten wir uns noch weitergehende Reformen erhofft, die dem grossen Kostenwachstum in diesem Bereich Einhalt gebieten. In der Summe sahen die FDP-Mitglieder aber klare und wünschenswerte Verbesserungen in der Vorlage und beschlossen die JA-Parole.

Parolenfassung zu den kantonalen Vorlagen

Mit dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) erfolgen im Kanton Zürich die Anpassungen an das neue Bundesgesetz über Geldspiele (BGS). Das BGS regelt die Zulässigkeit und Durchführung von Geldspielen und die Verwendung der Spielerträge und lässt den Kantonen nur wenig Spielraum bei der Umsetzung. Das zur Abstimmung gelangende kantonale Gesetz sieht kein ausdrückliches Verbot für Geldspielautomaten mehr vor. Ein solches erscheint aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr angebracht, da die meisten Erwachsenen und Jugendlichen mittels Internet und Smartphone sowieso Zugriff auf alle Arten von Geldspielen haben. Die FDP Winterthur sagt ja zur Vorlage.

Die kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» fordert, dass der Kantonsbeitrag an der Prämienverbilligung auf mindestens 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöht wird. Für 2020 beträgt der Kantonsanteil 92 Prozent des mutmasslichen Bundesbeitrags. Die Erhöhung würde den Kanton schätzungsweise 16 Millionen Franken jährlich kosten. Das Anliegen wurde von der Mitte (damals noch CVP) mit Blick aufs CS-Sorgenbarometer lanciert und war bei der Parteibasis chancenlos. «Das Problem der Krankenkassenprämien liegt in den steigenden Gesundheitskosten. Dort müssen wir ansetzen, die Initiative wäre reine Symptombekämpfung», erläuterte Kantonsrätin Carola Etter-Gick. 

Auch die zweite sozialpolitische Vorlage wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Die EDU-Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» möchte die Familien- und Ausbildungszulagen im Kanton Zürich erhöhen. Da aber eine Verknüpfung mit dem zweiten Schritt der SV17, welche die Arbeitgeber im Gegenzug entlasten würde, in der Kommissionsberatung nicht möglich war, spricht sich die FDP gegen das Anliegen aus.

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