31.08.2017

FDP fällt Parolen zu den Abstimmungen vom 24. September 2017

Die FDP-Mitglieder sagen NEIN zur städtischen Bürgerrechtsvorlage, Nein zur Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge und JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene), Ja zur Änderung des Steuergesetzes (Begrentung des Arbeitswegkostenabzugs) und JA zum Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative.

Nein zur Bürgerrechtsvorlage

Einbürgerungen dürfen kein Akt der Verwaltung werden. Sie sollen wie bisher durch die Bürgerrechtskommission des Gemeinderates vorberaten und im Gemeinderat abschliessend behandelt werden. Das heutige Verfahren hat sich bewährt. Die Parteiversammlung der FDP Winterthur lehnt die einheitliche Zuständigkeit bei Einbürgerungen und die Kompetenzverschiebung vom Gemeinderat hin zum Stadtrat und Verwaltung ab.   

 

Bei allen vier Kantonalen Vorlagen folgt die FDP Winterthur den Parolen der Kantonsratsfraktion und der Kantonalpartei.

JA zur Änderung im Sozialhilfegesetz: Aufhebung der Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene

Vorläufig Aufgenommene sollen keine Sozialhilfeleistungen mehr beziehen können, sondern der Asyl-fürsorge unterstehen. Dadurch soll ein stärkerer Anreiz gesetzt werden, dass sich vorläufig Aufgenom-mene rascher in den Arbeitsmarkt integrieren.

Nein zur Änderung im Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

Seit 2015 berät der Kantonsrat das revisionsbedürftige Gesetz. Dabei wird auch der Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden geregelt. Mitten in die Behandlung platzte der Bundesgerichts-entscheid, die bisherige Praxis der Kostenverrechnung an die Gemeinden sei gesetzlich nicht genüg-end abgestützt. Über die darauf vom Regierungsrat vorgelegte Notgesetzgebung muss wegen des Gemeindereferendums am 24. September abgestimmt werden. Die FDP Winterthur ist der Auffassung, dass keine übereilte Gesetzesanpassung vorgenommen werden sollte.

Ja zur Änderung im Steuergesetz: Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs

Im Rahmen des Sanierungspaketes Leistungsüberprüfung 16 (Lü16) war die Höhe des Pendlerabzug-es umstritten. Der Regierungsrat wollte den Pendlerabzug ursprünglich auf Fr. 3‘000 festlegen. Für die FDP war aber klar, dass die Einführung fiskalquotenneutral erfolgen müsse. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 16 (Lü16), welche auch die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs umfasst, konnte die FDP-Fraktion mit den beiden anderen bürgerlichen Parteien einen Kompromiss bei Fr. 5‘000 schliessen. Die Parteiversammlung der FDP Winterthur unterstützt diesen Beschluss und empfiehlt ein Ja.

Ja zum Gegenvorschlag zur Antistau-Initiative

Ja beschliesst die Parteiversammlung zum Gegenvorschlag der Antistauinitiative. Der öffentliche Verkehr hat im Kanton Zürich und in der Stadt Winterthur einen hohen Stellenwert. Gemäss der Strategie für den Agglomerationsverkehr soll dieser mindestens die Hälfte des prognostizierten Verkehrszuwachses übernehmen. Dazu braucht es leistungsfähige Strassen. Deshalb soll auch in eine leistungsfähige Strasseninfrastruktur investiert und eine Verminderung der bestehenden Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz kompensiert werden.

Dieter Kläy, Präsident FDP Winterthur

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