31.01.2025

Druck des Parlaments wirkt! Winterthurer Stadtrat zieht überrissener Grünflächenziffer den Stecker

Die von der FDP initiierte überparteiliche Fraktionserklärung im Parlament und die vielen Einsprachen zeigen Wirkung: Der Gesamtstadtrat streicht die Grünflächenziffer aus der aktuellen BZO-Teilrevision. Damit ist deren negative Vorwirkung vom Tisch.

Die vom Departement Bau und Mobilität im Alleingang erarbeitete «BZO-Teilrevision IVHB» hat im strittigsten Punkt zu Recht Schiffbruch erlitten. An seiner gestrigen Sitzung beschloss der Gesamtstadtrat, die Grünflächenziffer aus der Vorlage zu streichen. Der vom Stadtrat gewählt Weg sorgt jedoch für unnötige Verzögerungen und für unklare Situationen bei den bereits eingereichten Bauprojekten. Der vom Parlament geforderte sofortige Rückzug der gesamten Vorlage hätte rascher und rechtlich klarer zur Deblockade geführt. Nun bleibt der Stadtrat weiterhin gefordert, für eine rasche Klärung zu sorgen. Nun bleibt der Stadtrat weiterhin gefordert, für eine rasche KLärung zu sorgen. Romana Heuberger ist dennoch erleichtert: «Die überrissenen Grünflächenziffern und damit die Blockade des Wohnungsbaus sind vom Tisch.» Die FDP fordert nun, dass auf die Einführung der Grünflächenziffer verzichtet wird. Die Bautätigkeit leidet schon heute an einer massiven staatlichen Überregulierung.

Es gibt bereits genügend Vorschriften zum Erhalt der Grünflächen

Erst vor zwei Monaten trat ein neues Planungs- und Baugesetz in Kraft. Dieses legt bereits fest, dass Baugrundstücke begrünt werden müssen. Vorgärten und andere geeignete Flächen rund um Gebäude müssen in angemessenem Umfang als ökologisch wertvolle Grünflächen erhalten und gestaltet werden. Dabei ist die Versiegelung möglichst gering zu halten. Bäume sind zu erhalten und Ersatz- sowie Neupflanzungen vorzusehen. Zusätzlich schreibt das Gewässerschutzgesetz vor, dass Regen- und Schmelzwasser generell auf dem eigenen Grundstück versickern muss. All diese Regelungen sind schon jetzt für eine Baubewilligung zwingend einzuhalten. Es braucht keinen zusätzlichen Winterthur-Finish in Form einer lokalen Grünflächenziffer. Im Gegenteil: Die Stadt braucht Ansätze, um eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen zu ermöglichen; mehr Flexibilität, mehr Augenmass und mehr Gesprächsbereitschaft sind nötig. Eine Grünflächenziffer von bis zu 65 % würde die Innenentwicklung verunmöglichen.

Gemeinsam ans Werk
Bei der anstehenden Totalrevision der Bau- und Zonenordnung müssen auch die Abstands-, die Höhen- und vor allem die Ausnützungsregelungen diskutiert werden. Das bisherige Vorgehen des Stadtrats, bei dem einzelne Änderungen nach und nach vorgelegt wurden (wie zum Beispiel die Abschaffung des Mehrlängenzuschlags im Sommer 2024), sorgt nur für Verwirrung und bringt nichts. Wichtig ist, dass die verantwortliche Stadträtin Christa Meier auf eine Fortsetzung ihrer Alleingänge verzichtet. Die FDP verlangt, dass sie bei der nächsten Revision der BZO frühzeitig die zuständige Kommission miteinbezieht und den Dialog mit Fachleuten sucht. Ein solches Desaster wie mit dem aktuellen Entwurf muss verhindert werden!

FDP für Fortschritt statt Baustopp – damit Winterthur vorwärts kommt!
Das Engagement der FDP für den Wohnungsbau, für die Bevölkerung und für die Unternehmen hat sich gelohnt. Wir danken den unterstützenden Parteien, den mitwirkenden Architekten, Landschaftsgärtnern, Bauherren und Verbänden für die wertvolle Zusammenarbeit und für ihr grossartiges Engagement bei der Erstellung ihrer Vernehmlassungsantworten.

Romana Heuberger, Co-Fraktionspräsidentin der FDP
Präsidentin der Stadtbaukommission, Mitglied der Richtplankommission

 

 

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Romana Heuberger, Stadtparlamentarierin FDP 10.02.2025, 15:35

Peter Sturzenegger: Die Aufhebung des Mehrlängenzuschlages war eine Forderung der FDP (Vorstoss von Raphael Perroulaz). Das Parlament hat dieses Anliegen einstimmig unterstützt. Vom 23. August bis 22. Oktober 2024 lief die Vernehmlassung zur Teilrevision des Zonenplans und zur entsprechenden BZO-Revision, welche die Aufhebung des Mehrlängenzuschlags beinhaltete. Aber in der nun vorgelegten BZO-Teilrevision ist die völlig unbestrittene Abschaffung des Mehrlängenzuschlags nicht erfolgt. Weshalb dem so ist, ist in Klärung.

Link zur Vernehmlassung: https://stadt.winterthur.ch/gemeinde/verwaltung/stadtkanzlei/kommunikation-stadt-winterthur/medienmitteilungen-stadt-winterthur/oeffentliche-auflage-teilrevision-nutzungsplanung-2024?searchterm=Nutzungsplan

Peter Sturzenegger 10.02.2025, 12:12

"Abschaffung des Mehrlängenzuschlages im Sommer 2024?" Das wäre mir neu. In der Synopse der Teilrevision ist dieser leider nach wie vor aufgeführt, obwohl schon lange von der Aufhebung gesprochen und diese auch wirklich sinnvoll und wichtig wäre.

Roman Debrunner 01.02.2025, 08:20

Wäre spannend zu wer den Auftrag für die Studie erstellt hat, die zum Ganzen geführt hat und wie Firma mit Winterthur und dem Stadtrat verbunden ist?

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