04.03.2024
Canva HAW/Forum

Die Tösstalstrasse muss ihre Funktionalität behalten

Die Mitte/EDU-Fraktion fordert beim Strassenprojekt Tösstalstrasse den Verzicht auf Trottoirüberfahrten, nur überholbare Bushaltestellen und ausnahmslos Tempo 50 auf der gesamten Strecke.

Das Strassenprojekt Tösstalstrasse, Zwingliplatz bis Landvogt-Waser-Strasse wurde von der Stadt Winterthur bis zum 4. März 2024 öffentlich aufgelegt. Diese Auflage nach § 13 Strassengesetz hat die Mitte/EDU-Fraktion genutzt, um mehrere Einwendungen einzubringen. Die Tösstalstrasse ist eine wichtige Ader für den Bevölkerungsstarken Stadtkreis Seen. Sie ist eine der Winterthurer Hauptverkehrsachsen für den öffentlichen, wie auch für den privaten Verkehr. Das verkehrsbetonte Funktionieren der Strasse muss deshalb zwingend erhalten bleiben. Entsprechend lehnt die Mitte/EDU-Fraktion die Massnahmen im Mittelbereich (Weber- bis Scheideggstrasse) vollumfänglich ab. Auf den Mehrzweckstreifen in der Strassenmitte soll ebenso verzichtet werden, wie auf Tempo 30. Stattdessen sind die Verkehrsbeziehungen mit Linksabbiegespur weiter für alle Verkehrsteilnehmenden klar zu signalisieren.

Weiter verlangt die Mitte/EDU-Fraktion, dass alle Bushaltestellen überholbar ausgestaltet werden. Eine «Pulkführung» durch den Bus über diese weiten Distanzen und mehrere Bushaltestellen hinweg ist nicht angebracht. Stattdessen ist die Bus-Priorisierung über die Lichtsignalanlagen konsequent umzusetzen. Die punktuelle Verbreiterung des Strassentrasses für separate Bus-/Velospuren wird im Projekt leider verpasst.

Die neuen Trottoirüberfahrten (Talgut-, Weber-, Scheidegg- und Endlikerstrasse) verschlechtern den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit, weshalb auf sie verzichtet werden muss. Autos, welche abbiegen, würden künftig in der Tösstalstrasse warten bis Fussgänger/-innen die Seitenstrasse gequert haben, anstatt wie bisher zwischen Tösstalstrasse und Fussgängerstreifen zu stehen. Damit behindern sie den Verkehr auf der Tösstalstrasse und gefährden beim Anfahren Velofahrende. Auch das Einbiegen aus der Nebenstrasse in die Tösstalstrasse würde behindert, da die Fussgängerquerung und die Einfahrt in die Tösstalstrasse nicht mehr in Etappen gefahren werden könnten.

Einwendungen im Detail

 

Andreas Geering
Stadtparlamentarier Die Mitte Stadt Winterthur

Einwendungen gemäss § 13 StrG Tösstalstrasse etc.

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Christian Schipp 04.03.2024, 20:26

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