
Der kantonale Finanzausgleich soll überprüft werden
Der Zürcher Finanzausgleich macht die finanziellen Unterschiede zwischen den 160 Gemeinden im Kanton kleiner. Er erfüllt damit sein rechtlich festgelegtes Ziel. 13 Jahre nach der letzten grossen Reform erachtet es der Regierungsrat dennoch für angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen.
Der Finanzausgleich sorgt für die notwendige finanzielle Stabilität in den Zürcher Gemeinden und im gesamten Kanton. Dieses Fazit zieht der Regierungsrat im Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2025, den er heute veröffentlicht hat. Das Ziel des Finanzausgleichs ist es, dass alle Gemeinden ihre notwendigen Aufgaben erfüllen können, ohne dass ihre Steuerfüsse zu stark voneinander abweichen. Dieses Ziel wurde in den Jahren 2020 bis 2024 erreicht. Die Spannweite der Steuerfüsse lag zwischen 72 und 130 Prozent. Ohne Finanzausgleich hätte sie zwischen 26 und 319 Prozent gelegen.
Seit der geltende Zürcher Finanzausgleich 2012 in Kraft getreten ist, haben sich der Kanton und die Gemeinden in finanzieller Hinsicht weiterentwickelt. Die Steuerkraft wächst in allen Gemeinden, besonders stark in den finanzstarken Gemeinden. Verschiedene Gesetzesänderungen führten zu einer Verschiebung von Aufgaben und deren Finanzierung von den Gemeinden in Richtung Kanton. Zudem sorgt der pauschal angesetzte Zentrumslastenausgleich für die Städte Zürich und Winterthur gelegentlich für Kritik. Wegen dieser Veränderungen hält es der Regierungsrat für angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen des Finanzausgleichs zu überprüfen.
Mit dem Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht berichtet der Regierungsrat dem Kantonsrat, ob der Finanzausgleich seine Ziele erfüllt. Er beinhaltet auch eine Bevölkerungsbefragung zur Zufriedenheit mit den Leistungen und der Steuerpolitik der Gemeinden. Die grosse Mehrheit der Befragten ist mit den Leistungen zufrieden und fühlt sich in ihrer Wohngemeinde wohl. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich geringere Unterschiede zwischen den Steuerfüssen der Gemeinden.
siehe auch Gemeinde- und Wirksamskeitbericht 2025
Medienmitteilung Kanton Zürich vom 18.3.25
Schreiben Sie Ihre Meinung
Ihr Kommentar