01.06.2021

Aufsichtsanzeige gegen Verkehrsanordnungen «Blaue Zone»

Der Unmut über die Art und Weise, wie die flächendeckenden Blauen Zone in Winterthur eingeführt werden soll, ist enorm. Diverse Anwohner aus den betroffenen Zonen reichen Rekurs ein gegen die entsprechenden Verkehrsanordnungen des Stadtrates. Winterthur:agil-mobil geht noch einen Schritt weiter und macht eine Aufsichtsbeschwerde beim Statthalteramt zu den drei Verkehrsanordnungen.

Am 30. April 2021 publizierte der Winterthur Stadtrat die Verkehrsanordnungen zur Einführung der «Blauen Zone» in den Zonen 16, 21 und 28. Die Reaktionen der Anwohner auf den geplanten Abbau von Parkplätzen fielen heftig aus. Diverse Anwohner engagieren sich gemeinsam mit Rekursen gegen die Verkehrsanordnungen, welche de facto ein Parkverbot in den entsprechenden Gebieten ausserhalb der blau markierten Parkplätze bedeuten.

Winterthur:agil-mobil reicht gegen die Verkehrsanordnungen Aufsichtsbeschwerde ein und verlangt, dass die drei bereits publizierten Verkehrsanordnungen in den genannten Zonen aufgehoben werden. Die wesentlichen Forderungen sind:

  • das Regime in der «Blauen Zone» werktags von 08.00 bis 19.00 Uhr ist für eine maximale Parkzeit von 3 Stunden festzulegen,
  • auf das Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder ist innerhalb des gesamten Gebiets der Zonen zu verzichten,
  • das Markieren von Parkfeldern an Strassen, an denen heute keine Parkfelder markiert sind, ist grundsätzlich zu unterlassen bzw. solche nur in begründeten Einzelfällen zu markieren,
  • dass sich die Verantwortlichen bei der Markierung von Parkfeldern nicht auf die Verkehrserschliessungsverordnung und die VSS-Normen für die Berechnung von Sichtweiten stützen und
  • im Falle einer Neuauflage der Anordnungen sind die Signalisations- und Markierungspläne in die Verfügung zu integrieren.

Begründung für die Aufsichtsbeschwerde
Die Verkehrsanordnungen sind willkürlich, schränken die Bewegungsfreiheit ein, beeinträchtigen das Eigentumsrecht, greifen in die Kompetenz des Bundes zur Regelung des Strassenverkehrs ein und verletzen die gebührenfreie Nutzung öffentlicher Strassen und zwar dadurch, dass die Verkehrsanordnungen weder insgesamt im öffentlichen Interesse liegen noch verhältnismässig sind. Diese verfügten Verkehrsbeschränkungen sind weder erforderlich noch zumutbar. Die von der Stadt angestrebten Ziele wären umgekehrt mit hinreichenden und zumutbaren Anordnungen umsetzbar, die mit dem öffentlichen Interesse in Einklang stehen. Diese können durch die Stadt ohne weiteres und in kurzer Frist nachgebessert werden. Zusätzlich werden durch weniger Markierungsaufwand auch noch Kosten gespart, nicht nur für die Erstmarkierung, auch im Unterhalt.

Christoph Magnusson, Präsident Winterthur:agil-mobil

Emil Perret 01.06.2021, 22:43

Besten Dank für ihr Engagement endlich jemand der die Zügel in die Hand und gegen die Willkür der Beamten vorgeht.

Teilen & diskutieren Sie diesen Artikel

Newsportal

Das "Forum Winterthur" dient der politischen Information und Diskussion in der Region Winterthur. Die Winterthurer Wirtschaftsverbände betreiben die News-Plattform in Zusammenarbeit mit den Parteien Die Mitte, FDP und SVP. Die Plattform wird von ihren Trägern sowie durch Inserate und Spenden finanziert. Für den Inhalt der einzelnen Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Die Publikation eines Beitrages auf dieser Plattform bedeutet nicht, dass die Träger der Plattform in jedem Fall mit dem Inhalt einverstanden sind.

Regelmässige News-Updates erhalten?

Wirtschaftsagenda Winterthur